Java-Applets:
Excel stellt eine Mappe mit mehreren Rechenblättern zusammen. Wie ein einziges dieser Rechenblätter
verwaltet wird und wie man Formeln eingibt, ist Inhalt dieser ersten Lektion.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.1
Die Stärke von Excel besteht darin, dass es ganze Zahlenkolonnen abarbeiten kann mit Hilfe des EVA
(Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabepribzips abarbeiten kann. Durch Herstellen von Zellbezügen
wird das Datenblatt bei Änerungen der Zellinhalte sofort aktualisiert.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.2
Eine weitere Stärke von Excel ist es, dass man Formeln kopieren kann. Dabei gibt es relative und absolute Zellbezüge.
Was der Unterschied ist, lernst du in dieser Lektion.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.3
Zellen können verschiedene Datentypen enthalten (Datum, Uhrzeit, logischer Wert, ...). Hinter Datumsangaben verbergen sich die Zahl
der Tage, welche seit dem 0.1.1900 vergangen sind, hinter Uhrzeiten die Bruchteile von Stunden des Tages.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.4
Zellen können verschiedene Datentypen enthalten (Datum, Uhrzeit, logischer Wert, ...). Hinter Datumsangaben verbergen sich die Zahl
der Tage, welche seit dem 0.1.1900 vergangen sind, hinter Uhrzeiten die Bruchteile von Stunden des Tages.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.5
Funktionen sind eindeutige Zuordnungen, d.h. von jedem Element der Ausgangsmenge darf nur eines aus der Zielmenge zugewiesen werden.
Du kennst die Schreibweise schon aus der Mathematik. Die Werte innerhalb der Funktionsklammer, nennt man die Argumente. Diese müssen durch
einen Strichpunkt voneinender getrennt werden.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.6
Im Gegensatz zur Mathematik dürfen Excel Funktionen als Argumente auch Texte enthalten. Es sind auch mehrere Argumente möglich. Was man
unter einer Projektion und der Infix-, Präfixschreibweise versteht lernst du in diesem anschnitt.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.7
Man kann eine Funktion als Argument in eine andere einsetzen. Man spricht dann von einer Verkettung. Wie das in Excel und im Flussdiagramm
aussieht, siehst du hier.
Arbeitsblatt   zu Kapitel 1.8